Leistungen für Privatpersonen
Erben & Schenken
HOHER BESTEUERUNG ENTGEGENWIRKEN
Bei Erbschaften und bei Schenkungen können Steuern anfallen. Dabei unterscheiden sich die Freibeträge, wie auch die Steuersätze, erheblich. Um zu vermeiden, dass Immobilien veräußert werden oder Unternehmen zerschlagen werden müssen, wurde das Steuerrecht reformiert. Mit den richtigen Instrumenten kann man einer hohen Besteuerung entgegenwirken, sei es durch Schenkungen zu Lebzeiten oder durch steueroptimierte Testamente. Auch beim Erbfall gibt es Möglichkeiten. Für Erbengemeinschaften gelten besondere Regeln. Lassen Sie sich von uns beraten! Wir erklären Ihnen, worauf Sie in Ihrem Testament, bei der Nachfolgeregelung sowie bei Erbschaften und Schenkungen achten sollten.
Frühzeitige Auseinandersetzung
und professionelle Beratung
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht greift in allen privaten und betrieblichen Vermögensbereichen unseres Lebens. Schon zu Lebzeiten kann eine unbedachte Schenkung oder ein plötzlicher Erbfall steuerlich relevante Folgen nach sich ziehen. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit und professionelle Beratung zu diesem Thema ist deshalb unerlässlich.
Alles, was aufgrund testamentarischer sowie vertraglicher Grundlage oder einfach durch die gesetzlich festgelegte Erbfolge den Erben zufließt, unterliegt der Erbschaftsteuer.
Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer fallen immer dann an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung übertragen wird und der Wert dieses Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese hängen vom jeweiligen Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenkenden und Beschenkten ab.
Um sich auch nach der Übergabe seines (Teil-)Vermögens abzusichern, kann der Schenkende verschiedene Instrumente nutzen. Bei übergebenen Immobilien können ihm beispielsweise die damit erwirtschafteten Mieterträge weiter zufließen. Auch die Sicherung eines Wohnrechts und bestimmter Entscheidungsrechte ist denkbar. Um die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestmöglich zu nutzen, empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater frühzeitig in Ihre Überlegungen einzubeziehen.
Unternehmensnachfolge optimal
steuerlich und zivilrechtlich gestalten.
WAS SIE BEI DER PLANUNG BERÜCKSICHTGEN SOLLTEN
Sie befinden sich gerade mitten in der Nachfolgeplanung für Ihr Unternehmen? Gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten beraten wir Sie bei der optimalen steuerlichen und zivilrechtlichen Gestaltung der Vermögensnachfolge. Lassen Sie sich von uns Testamentsgestaltung und Generationenwechsel im Betrieb erklären.
- Zivilrechtliche Erbrecht (Erbquoten, Pflichtteilsrecht, Nießbrauch)
- Erbschaftsteuerrecht (Steuergestaltungen zur Reduzierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer)
- Ertragsteuerrecht (Vermeidung von ertragsteuerlicher Belastung beim Betriebsübergang)
- Grunderwerbsteuerrecht (Nachfolge-Gestaltungen, die keine Grunderwerbsteuer auslösen)