Erstellung von Jahresabschlüssen
Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen sind nicht nur handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten. Eine intelligente Beratung bei der Jahresabschlusserstellung berücksichtigt auch bilanzpolitische Vorstellungen und trägt damit zur optimalen Darstellung Ihres Unternehmens und zur Reduzierung der Steuerlast bei.
Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung und der Modernisierung des deutschen Handelsbilanzrechts zur Anpassung an internationale Bilanzierungsregeln fallen dabei Handels- und Steuerbilanz immer mehr auseinander.
Die Bilanzierung wird damit immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen der Vermittlung eines tatsächlichen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einerseits und der Senkung der Steuerbelastung durch einen möglichst niedrigen steuerlichen Gewinn. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.
Zu den von uns erstellten Jahresabschlüssen erhalten Sie eine Bescheinigung. Je nach Intensität der bei der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen reicht die Spannweite von einfachen Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen für die Erstellung mit umfassenden Prüfungshandlungen.
Jahresabschlussgespräche
Auch der beste Jahresabschluss muss für Sie als Mandant verständlich sein. Wir bereiten die Kernaussagen des Jahresabschlusses transparent auf und erläutern Ihnen die wesentlichen Fakten – Transparenz statt „Fachchinesisch“
Der Blick in die Zukunft
Wie können Sie es schaffen, im nächsten Jahr ein besseres Kredit-Rating zu erreichen oder mehr Gewinn zu erzielen? Mit unserem Chancenrechner können wir Sie bei den entscheidenden Weichenstellungen unterstützen!

